top of page
Terms of use
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Vereinbarungen. Faire Zusammenarbeit. Alles Wichtige zu Projekten, Leistungen und unserer Partnerschaft.
Stand 15. Oktober 2026 - Schweizer Recht - RACZ Webdesign EMOLON
VERTRAGSPARTNER
RACZ WEBDESIGN EINZELUNTERNEHMER, handelnd unter der Marke EMOLON, Via Nova 101, 7013 Domat/ Ems, Schweiz. Diese Bedingungen sind für Leistungen im Bereich Branding, Webdesign, digitale Gestaltung und laufende Betreuung vorgesehen. Das Unternehmen ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
01 - Geltungsbereich
Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen RACZ WEBDESIGN EINZELUNTERNEHMEN, handeln unter der Marke EMOLON (nachfolgend «EMOLON»), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»), soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Sie gelten für die vereinbarte Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Markenstrategie, Branding, Corporate Design, Webdesign, Website-Entwicklung, digitale Gestaltung, Beratung sowie Wartung und Betreuung. Abweichende oder ergänzende Regelungen in individuell vereinbarten Angeboten oder Verträgen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Diese AGB richten sich grundsätzlich an geschäftliche Auftraggeber. Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen uneingeschränkt.
02 - Vertragsschluss
Angebote und Beauftragung
Erstgespräche, unverbindliche Schätzungen und allgemeine Preisangaben auf der Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Massgeblich sind die im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen, Vergütungen, Termine und sonstige Konditionen.
Ein Vertrag kommt durch die elektronische Annahme eines konkreten Angebots (z.B. per E-Mail oder elektronischer Signatur) zustande. Ein ausdrücklicher Projektstart auf Wunsch des Kunden kann ebenfalls eine Beauftragung darstellen, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen vereinbart sind.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich zusätzlichem Aufwand, Kosten und Terminfolgen abgestimmt. EMOLON ist nicht verpflichtet, Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen.
03 - Leistungsumfang
Leistungen und Projektabwicklung
EMOLON erbringt, die im Angebot konkret bezeichneten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Designentwürfe, Konzepte, Entwicklungsleistungen und Beratungen richten sich nach dem vereinbarten Briefing und Leistungsbeschrieb.
Die Zahl der Entwürfe, Feedbackrunden, Unterseiten, Funktionen, Sprachversionen und allfälliger Schulungen ergibt sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Korrekturen, Texterstellung, Übersetzungen, Bildlizenzen, Suchmaschinenwerbung, laufende Suchmaschinenoptimierung und technische Erweiterungen, sind nicht automatisch eingeschlossen.
Gestalterische Entscheidungen beinhalten fachliches Ermessen. Eine bestimmte geschmackliche Wirkung, ein bestimmtes Ranking bei Suchmaschinen oder ein wirtschaftlicher erfolg werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und konkret vereinbart ist.
04 - Zusammenarbeit
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Umsetzung benötigten Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben und sonstige Unterlagen in geeigneter Qualität bereit. Er sichert zu, dass er über die zur vertragsgemässen Nutzung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände innerhalb der individuell vereinbarten Fristen und gibt gebündeltes, nachvollziehbares Feedback. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung können Projekttermine entsprechend verschieben. Erhebliche Mehrarbeiten aufgrund verspäteter oder unvollständiger Unterlagen werden nach vorgängiger Information und Vereinbarung zusätzlich vergütet.
Passwörter und administrative Zugänge sind über angemessene sichere Wege bereitzustellen. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit seiner Unternehmensangaben sowie für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte verantwortlich, soweit EMOLON hierfür nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfung übernommen hat.
05 - Zeitplanung
Termine und Verögerungen
Projektzeitpläne und Liefertermine gelten als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind. Sie setzten die fristgerechte Mitwirkung des Kunden sowie rechtzeitige Freigaben und Zahlungen voraus.
Bei nicht von EMOLON zu vertretenden Verzögerungen, etwa durch fehlende Kundenzuarbeit, Störungen bei Drittanbietern oder höhere Gewalt, verschieben sich betroffene Termine angemessen. EMOLON informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar werden.
Gesetzliche Rechte bei Verzug, einschliessliche der erforderlichen Mahnung oder Nachfristsetzung, bleiben vorbehalten.
06 - Vergütung
Preise, Rechnungen und Zahlungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde. EMOLON stellt derzeit keine Mehrwertsteuer in Rechnung, da RACZ WEBDESIGN nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Ändert sich die steuerliche Situation, werden die gesetzlich erforderlichen Angaben und Steuern ab dem massgebenden Zeitpunkt berücksichtigt.
Die Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Teilzahlungen oder Schlusszahlung) werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Fehlt eine abweichende Regelung, sind Rechnungen innert 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. EMOLON kann den Projektbeginn von der vereinbarten Anzahlung abhängig machen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere ein Verzugszins von 5% pro Jahr, soweit gesetzlich anwendbar und keine andere zulässige Vereinbarung besteht. Angemessene, tatsächlich verursachte weitere Verzugsschäden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. EMOLON darf nach angemessener schriftlicher Ankündigung noch nicht erbrachte Leistungen bis zu Begleichung fälliger Beträge aussetzen, soweit dies verhältnismässig ist.
Gebühren für Hosting, Domains, kostenpflichtige Apps, Schriftarten, Bildlizenzen und andere Drittanbieterleistungen sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich als eingeschlossen aufgeführt sind.
07 - Änderungen
Korrekturen und Zusatzaufwand
Die im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings. Neue Funktionen, zusätzliche Seiten, nachträgliche Richtungswechsel, grundlegende Neukonzeptionen und zusätzliche Leistungen gelten grundsätzlich als Änderungswünsche.
EMOLON weist vor Ausführung auf voraussichtliche Mehrkosten und mögliche Terminverschiebungen hin. Zusatzleistungen werden erst nach entsprechender Zustimmung des Kunden kostenpflichtig umgesetzt.
08 - Qualität
Prüfung, Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung übergibt EMOLON das vereinbarte Werk beziehungsweise stellt es zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft die Arbeit innert vereinbarter Frist und teilt erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang möglichst konkret und in Textform mit. Als organisatorischer Richtwert wird eine Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen empfohlen; zwingende gesetzliche Prüfungs- und Rügepflichten bleiben massgebend.
EMOLON erhält bei berechtigten, behebbaren Mängeln Gelegenheit zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitere gesetzliche Mängelrechte, insbesondere nach den anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, bleiben vorbehalten.
Rein subjektive Geschmacksänderungen nach einer erteilten Gestaltungsfreigabe gelten für sich allein nicht als technischer oder vertraglicher Mangel. Technische Einschränkungen, die auf Änderungen durch den Kunden oder Drittanbieter nach Übergabe zurückgehen, sind gesondert zu beurteilen.
09 - Beendigung
Stornierung und Projektabbruch
Der Kunde kann einen Projektabbruch oder eine Vertragsbeendigung jederzeit in Textform erklären. Welche Rechtsfolgen gelten, richtet sich nach der Natur der vereinbarten Leistung, den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und allfälligen individuellen Vertragsabreden.
bottom of page
